Ablauf & Kosten

Ich rechne nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP/EBM) ab.

  • In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten einer Psychotherapie problemlos.

    Bitte informieren Sie sich vor unserem Erstgespräch bei Ihrer Krankenkasse, inwiefern diese die Kosten übernimmt. Sie sind Vertragspartner:in und damit an die fristgemäße Begleichung der Behandlungskosten gebunden. Je nach Versicherungsvertrag kann es vorkommen, dass nicht alle in Rechnung gestellten Leistungen von Ihrer Krankenkasse erstattet werden. Ausfallhonorare werden grundsätzlich nicht übernommen.

    Anträge oder Formulare erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Bringen Sie diese bitte zum Erstgespräch mit oder lassen Sie mir vorab per E-Mail zukommen.

  • In der Regel übernehmen Beihilfestellen die Kosten einer Psychotherapie problemlos.

    Bitte informieren Sie sich vor unserem Erstgespräch bei Ihrer Beihilfestelle, inwiefern diese die Kosten übernimmt. Sie sind Vertragspartner:in und damit an die fristgemäße Begleichung der Behandlungskosten gebunden. Je nach Versicherungsvertrag kann es vorkommen, dass nicht alle in Rechnung gestellten Leistungen von Ihrer Krankenkasse erstattet werden. Ausfallhonorare werden grundsätzlich nicht übernommen.

    Anträge oder Formulare erhalten Sie von Ihrer Beihilfestelle. Bringen Sie diese bitte zum Erstgespräch mit oder lassen Sie mir vorab per E-Mail zukommen.

  • In der Regel übernimmt die Heilfürsorge die Kosten einer Psychotherapie problemlos.

    Soldat*innen: Bitte bringen Sie zum Erstgespräch einen Überweisungsschein den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung“ über die probatorischen Sitzungen mit. Beides erhalten Sie von ihrem:ihrer Truppenärzt:in. Die Bewilligung weiterer Sitzungen erfolgt ebenso über den/die Truppenärzt*in.

    Bundespolizist*innen: Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat mit dem Bundesministerium des Inneren vereinbart, dass sich Bundespolizist*innen bei Bedarf direkt an psychotherapeutische Privatpraxen wenden können. Die Therapie kann bei der Abrechnungsstelle Heilfürsorge Bundespolizei in 53754 Sankt Augustin beantragt und abgerechnet werden.

  • In machen Fällen kann es sinnvoll sein, Psychotherapie selbst zu zahlen. In diesem Falle wird Ihre Versicherung nicht von der Aufnahme einer Psychotherapie informiert.

    Diese Möglichkeit ist insbesondere für Personen interessant, die erwägen, in eine private Krankenversicherung zu wechseln, eine Verbeamtung oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung anstreben.

    Wir schließen eine Honorarvereinbarung ab, die sich an der GOP orientiert. Sie können mit festen Behandlungskosten von 167,58€ pro Termin rechnen (gemäß 2x GOP 812a Faktor 2,3 + GOP 801a Faktor 2,3).

    Sollten zusätzliche Kosten anfallen (z.B. schriftliche Berichte, Indikationsschreiben für medizinische Behandlungen, Durchführung und Auswertung von psychologischen Tests zur Diagnostik) werden Sie aufgeklärt und um Einwilligung gebeten.

  • Aktuell biete ich keine Psychotherapie für gesetzlich Versicherte an. Ich biete kein Kostenerstattungsverfahren an. Sie können allerdings als Selbstzahler:innen Sitzungen in Anspruch nehmen.

  • Die Behandlungskosten ergeben sich gemäß der GOP wie folgt:

    • Erstgespräch und Sprechstunden (bis zu 3x bei Erwachsenen): 134,06€ (2x GOP 812a Faktor 2,3)

    • Probatorische Sitzungen (bis zu 4x bei Erwachsenen): 134,07€ - 186,52€ (GOP 870 Faktor 2,3 - 3,5 + GOP 801a Faktor 2,3)

    • Biographische Anamese (1x): 123,34€ (GOP 860a Faktor 2,3)

    • Kurzzeittherapie (bis zu 24x): 167,58€ (2x GOP 812a Faktor 2,3 + GOP 801a Faktor 2,3)

    • Anschließende Langzeittherapie (bis zu 50x): 134,07€ - 186,52€ (GOP 870 Faktor 2,3 - 3,5 + GOP 801a Faktor 2,3)

    • Bericht an die/den Gutachter:in (pro Bericht): 67,03€ pro angefangene Arbeitsstunde (GOP 85a Faktor 2,3)

    • Testbatterie (1x/Quartal): 75,75€ (GOP 855 Faktor 1,8)

    Die gängigsten Leistungen sind aufgeführt. Die Kosten weiterer Leistungen sind der GOP zu entnehmen.